[ freispruch für gentechnik-gegner ]

glückwunsch, heinz: das schleudern von kartoffeln zu
sabotagezwecken gegen gentechnologie ist laut neu-
stem gerichtsbeschluss keine strafbewehrte handlung

 

„das verfahren gegen anti-gentechnik-aktivisten ging
am 3.2.2012 in neubrandenburg in die zweite instanz

die kritisierten amflora-kartoffeln der basf werden trotz
der eu-zulassung im jahr 2010 für freilandanbau derzeit
nur noch auf wenigen bewachten Feldern angebaut

am 4.5.2009, einen tag vor der geplanten aussaat der
amflora-kartoffeln verteilten einige aktivist_innen bio-
kartoffeln auf dem vorgesehenen acker, teilweise mit
einer schleuder“
              (textauszug: heinz wittmer)


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