[ heidelberger trottelfahndung ]


„die staatsanwaltschaft legt ihnen folgendes zur last:

am 30.10.2003 beleidigten sie mehrfach zwischen 8.15
uhr und 10.00 uhr in heidelberg (…) während einer poli-
zeilichen durchsuchung in der wohnung des (…) die poli-
zeibeamten h. und v. sowie den städtischen angestell-
ten h. mit den worten: ‚arschlöcher, hitler-schlächter, büt-
tel, nichts-denkende-befehlsempfänger‘, um ihre miss-
achtung auszudrücken. gleichzeitig äusserten sie hier-
bei, dass diese leute scheisse sind, widerlich und uner-
wünscht; die polizeiliche massnahme bezeichneten sie
als stasi-methode und verglichen die polizeibeamten
mit angehörigen der stasi und gestapo (…)

gegen sie wird eine geldstrafe in höhe von 40 tages-
sätzen verhängt. der tagessatz wird auf 10 euro fest-
gesetzt. die geldstrafe beträgt somit insgesamt 400
euro (…)“

(amtsgericht heidelberg, 15.03.2004)

peryton meint dazu folgendes:

– 1 –

es ist äusserst entlarvend, unter welch blühender phan-
tasie staatstrottel (zitat) leiden können. natürlich muss
eine derartige situation, die sich beinahe so zugetragen
hat, wie von der staatsanwaltschaft beschrieben und
angeklagt, beleidigend sein: die ‚arschlöcher‘ (zitat) wur-
den rausgeschmissen, die am 30.10.2004 acht privat-
wohnungen im raum heidelberg/karlsruhe zeitgleich über-
fielen im versuch, teile des gewaltfreien anti-atom-wider-
stands zu kriminalisieren (link: indymedia-artikel vom
30.10.2003)

– 2 –

im laufe des vergangenen jahres wurde ein fahndungs-
befehl ausgestellt, da sie aufgrund nicht nachvollziehba-
rer gründe dessen nicht habhaft werden konnten, der
sie derart ‚beleidigt‘ hat, dass sie fluchend und lauthals
schimpfend wohnung und haus verliessen (das war
oberpeinlich, nicht wahr?)

– 3 –

per anwalt wurde die zuständige staatsanwaltschaft
heidelberg vor wenigen tagen darüber belehrt, dass
der einsatz moderner recherchemöglichkeiten, zum
beispiel des öffentlich zugänglichen internets – hier
insbesondere durch einen blick auf die peryton-home-
page, die sich über suchmaschinen innerhalb weniger
sekunden ausfindig machen lässt – es nahezu unmög-
lich machen würde, in derart peinlicher weise anhaltend
erfolglos zu bleiben

– 4 –

wir rechnen (daher) mit einem versuch der polizei, unser
konzert am 05. mai 2005 im magdeburger ‚heizhaus‘
zur korrektur des unfähigkeitsvorwurfs zu nutzen

natürlich ist mit perytons musikalischer gegenwehr zu
rechnen, denn, um es platt und profan und auch für sie
verstehbar auszudrücken: wer sich nicht wehrt, lebt
total verkehrt

dies noch, um letzte missverständnisse auszuräumen:

peryton versteckt sich nicht – schon gar nicht vor der
polizei. wer morgens fremde wohnungen rockert, wer
legitimen gewaltfreien politischen widerstand als terro-
ristisch zu kriminalisieren sucht, wer staatliche gewalt
und repression ausübt, vertritt oder anordnet, ist (wie
das gericht durch verwenden des indikativs in dankens-
wert ehrlicher weise bestätigt hat) ’scheisse, widerlich
und unwillkommen‘
(zitat), kann völlig zurecht mit stasi
und gestapo verglichen werden (deren methoden waren
unbestreitbar vergleichbar), ist – klar, sonst würde er/sie
so was nicht tun – ein ’nichts-denkender-befehlsem-
pfänger‘
(zitat), ‚büttel‘ (zitat) und – selbstverständlich –
ein ‚riesenarschloch‘ (eigenzitat)!

noch fragen, herr staatsanwalt?


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