[ ne tirez pas! ]

– oder – [ kampagne ‚aubonne-brücke‘ – der kampf geht weiter ]

sie gehen in die nächste runde, die juristischen auseinandersetzungen um die strassenblockade bei aubonne, bei der im juni 2003, im rahmen der kämpfe um den sogenannten g8-gipfel in evian durch das vorgehen der polizei ein gewaltfreier aktivist lebensgefährlich verletzt wurde, eine aktivistin in todesgefahr geriet

[ musik-link peryton: ’ne tirez pas!‘ ]

martin shaw und gesine wenzel erheben einspruch gegen das gebaren des untersuchungsrichters, der das verhalten der polizei herunterspielte. sie fordern in ihrem 23 seiten langen einspruch u.a. disziplinarmassnahmen gegen die beteiligten polizisten, schadensersatz für die erlittenen leiden, eine weitere untersuchung und politische konsequenzen aus dem generellen anstieg der repression gegen politisch oppositionelle

das gericht akzeptierte ihre berufung und widerrief die entscheidung des untersuchungsrichters jacques antenen. der zu dem urteil gekommen war, dass eine anklage der polizei nicht begründbar sei, die schuld für den vorfall läge allein in der waghalsigkeit der aktivistInnen. das tribunal d’accusation du canton de vaud hat nun jedoch erklärt, dass die untersuchung „ausreichend beweise für eine gerechtfertigte anklage“ auf fahrlässiger leichter und schwerer körperverletzung gegen michael deiss und claude poget gebracht hätte

bisher war nur gegen m. deiss, den schaffhausener polizisten, der das seil durchgeschnitten hatte, eine strafrechtliche untersuchung eingeleitet worden. nun würdigte das gericht die bedenken der aktivistInnen und erklärte, claude poget, der einsatzleiter auf der brücke „hätte eigentlich als belastet verhört werden müssen.“

die aktivisten bleiben skeptisch. „wir sind natürlich sehr zufrieden mit dieser entscheidung, aber wir bezweifeln, dass das justizsystem wirklich versucht, die wahrheit herauszufinden“, so martin shaw

der abgeordnete des kantonsparlaments yvan rytz reichte eine parlamentarische anfrage an die regierung des kantons waadt ein. er erklärt:“ die regierung kann sich ihrer verantwortung in diesem fall nicht entziehen. der einsatzleiter auf der brücke missachtete offizielle anordnungen und es ist pflicht der regierung, dieses versagen zu ahnden. zudem müssen sie uns darüber in kenntnis setzen, inwiefern die polizei in bezug auf verschiedene formen von protest ausgebildet wird. für uns ist offensichtlich, dass shaw und wenzel durch unsere polizei schweres leid zugefügt wurde und dass ein klares anrecht auf schadenersatz besteht.“ 29 parlamentarierInnen verschiedener parteien unterstützen diesen schritt offen mit ihrer unterschrift

(quelle)


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