[ europa rüstet auf ]

… [ und ihr macht mit ]

„wer von euch kennt denn inhalte der sogenannten ‚europäischen verfassung‘?“ hatte ich hier gefragt. einige anmerkungen von mir dazu, kurz gehalten, denn ich kann; ich muss davon ausgehen, dass ihr, denen es wichtig ist, als wahlaktive, wahlmündige ‚eu-bürgerInnen‘ aktiv am entscheidungsprozess eurer regierung(en) beteiligt zu sein, nicht auf meine provokationen oder belehrungen angewiesen seid, da ihr ausreichend informiert wurdet oder aber euch selbständig umfassend informiert habt. und dass ihr daher mit interesse verfolgt, wie die europäischen eliten mit der ablehnung der eu-verfassung durch das französische sowie das niederländische referendum umgehen, wie weitere negative abstimmungsergebnisse durch das absetzen bereits geplanter referenden (aktuell: england, irland) vermieden werden sollen. jaja: (vor)gelebte demokratie

ich muss also eigentlich davon ausgehen, dass ihr darüber informiert seid, dass die eu-verfassung die aufrüstung, die militarisierung von politik und wirtschaft, sowie mögliche kampfeinsätze unter ausschluss der kontrolle durch den europäischen gerichtshof festschreibt. daher sind meine nachfolgenden verweise auf auszüge aus der geplanten eu-verfassung vollkommen unnötig. veraltete informationen. wertloser scheiss. spam. überflüssig, ärgerlich. entschuldigt bitte – dennoch – meine penetrierende beharrlichkeit

artikel I–40
aufrüstungsverpflichtung per eu-verfassung: „die mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen fähigkeiten schrittweise zu verbessern“

artikel I–40; III–205
nationale parlamente sowie das europäische parlament werden ausgehebelt/umgangen: über militärische einsätze der eu entscheidet der eu-ministerrat

artikel I–40
ein rüstungsministerium soll eingerichtet werden: „europäisches amt für rüstung, forschung und militärische fähigkeiten“

artikel III–210
neue militärische schlagkraft durch einplanung zukünftiger angriffs- und sogenannter präventionskriege durch „kampfeinsätze“

artikel III–282
die geplante eu-verfassung sieht den ausschluss gerichtlicher kontrolle durch den europäischen gerichtshof bei sicherheitspolitischen beschlüssen vor


Leave a Reply